In Gebäuden mit unzureichender Dämmung, Fenstern ohne Wärmeschutzverglasung oder ungedämmten Dächern, sowie in Gebäuden mit großen Glasflächen, hohen inneren Wärmelasten oder in Räumen mit Klimatisierung kann es zu unangemessenen Temperaturen am Arbeitsplatz kommen.
Werden diese Temperaturen an einem Arbeitsplatz über- oder unterschritten, so ist durch die Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen zur Abhilfe gemäß des TOP-Prinzips, zu erstellen. Für die erhöhten Temperaturen steht neben der Gefährdungsbeurteilung Büro eine ausführliche ergänzende Gefährdungsbeurteilung für erhöhte Temperaturen zur Verfügung: