Wenn Sie wegen familiärer Aufgaben und Schwangerschaft beurlaubt sind, können Sie in vollem Umfang studieren, siehe https://uni-tuebingen.de/de/52588.
In allen anderen Fällen können wärhend eines Urlaubssemesters keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden und keine Lehrveranstaltugnen besucht werden.