Evaluationskriterien für die Endevaluation der Juniorprofessur Taiwan Studies
1) Forschungsleistungen nach der Dissertation
a) Abfassung einer Monographie (oder Einzelpublikationen, die in der Summe den Umfang und dem Forschungsertrag einer zweiten Monographie gleichkommen). Damit muss auch der Nachweis erbracht werden, dass der Autor/die Autorin in mindestens einem weiteren Themenfeld dieses Faches oder Fachgebiets neben der Dissertation durch eigene Forschungen ausgewiesen ist.
b) Weitere Publikationen, davon mindestens eine, die zu einem vom Thema der Monographie und der Dissertation abweichenden Thema verfasst ist.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis (durch Publikationen/Manuskriptteile/Arbeitspläne), dass die geforderte Endqualifikation im fraglichen Zeitraum voraussichtlich erreicht wird.
2) Lehre in der vollen Breite der Ausschreibung
Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Erwartet wird, dass bis zum Ende der Juniorprofessur das Spektrum der Lehre (Vorlesungen, Seminare, weitere Übungen, Beteiligung an Prüfungen) die in der Ausschreibung für die Fachvertretung genannte Breite abdeckt.
Für die Zwischenevaluation: Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Nachweis, dass neue Felder in der Lehre erarbeitet wurden.
3) Eigenständige Drittmittelinitiativen (extramural)
Beschiedener eigenständiger Drittmittelantrag. Eigenständig bedeutet: als Alleinverantwortlicher oder Hauptverantwortlicher eines Projekts oder Teilprojekts, d.h. z.B. nicht: gemeinsames Projekt oder Teilprojekt mit einem erfahrenen oder gleich erfahrenen Projektleiter innerhalb der Universität. Gemeinsame Projekte mit Vertretern anderer Universitäten sind möglich. Extramural bedeutet: Externe Drittmittelgeber, an denen interne Gutachterverfahren keine Rolle spielen.
Als Drittmittelprojekte zählen nicht nur Forschungsprojekte mit Stellen, sondern auch: Einwerben eines eigenen Forschungsstipendiums u.ä., das im Rahmen einer Juniorprofessur zu einer Beurlaubung ohne Bezüge führen könnte; größere Drittmittelbeträge für Gastprofessuren u.ä., größere drittmittelgeförderte Tagungen. Erwartet wird die ernsthafte und in der Qualität nachprüfbare Antragstellung; der Fall, dass in unglücklichen Konstellationen alle Anträge fehlschlagen, bedeutet nicht per se das Verfehlen dieses Evaluationsziels.
Für die Zwischenevaluation: Vorliegender Antrag oder konkreter Arbeitsplan der Antragsplanung.
4) Aufbau von Kooperationen national und international
Der Aufbau von Kooperationen national und international ist nachzuweisen, z.B. durch eigene Vortragstätigkeit, Teilnahme an und Ausrichtung von Tagungen, Abschluss neuer MoUs, Abschluss von und aktive Teilnahme an Erasmus-Abkommen etc.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis entsprechender Kooperationen, für die Endevaluation: Nachweis anhaltender Aktivitäten in diesem Bereich.
5) Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen im für das Fach üblichen Rahmen
Die Betreuung von BA- und MA-Abschlussarbeiten im Rahmen der bestehenden Studiengänge in der Sinologie. Die Übernahme der Erstbetreuung und ggf. ein Abschluss einer Promotion in erwartbarer Zeit sind nur nachzuweisen, wenn der Juniorprofessur eine Doktorandenstelle zur Besetzung zur Verfügung steht; andernfalls genügt die Mitwirkung bei Promotionsbetreuungen (Gutachten, Promotionskolloquien, Zweitbetreuungen).
Für die Zwischenevaluation: aufgrund aktuell fehlenden HF-Studiengangs an dieser Stelle keine Definition möglich.
6) Erfolgreiche selbständige Arbeit in Gremien und Administration. Nachweis der Fähigkeit, die Belange des Faches in universitären Kontexten zu vertreten.
Nachzuweisen ist die Fähigkeit, Aufgaben in diesem Bereich eigenständig und in eigener Verantwortung erfolgreich durchzuführen. Nicht ausreichend ist die bloße Mitgliedschaft in Kommissionen.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis von Tätigkeit in einem Bereich oder konkrete Planungen.
7) Nachgewiesene Zusammenarbeit mit anderen Forschern im Rahmen konkreter Forschungen
Z.B. intensive und gleichberechtigte Zusammenarbeit bei der Planung einer Publikation oder im Rahmen eines Forschungsprojekts, insbesondere interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.
8) Nachgewiesene Transferaktivitäten in die Gesellschaft
Nachzuweisen z.B. durch mindestens 1 Publikation für ein breiteres Publikum, Vorträge oder Veranstaltungen mit größerer Öffentlichkeit, Teilnahme an Diskussionen um Fachdefinitionen oder Aufgaben der Geisteswissenschaft o.ä.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis von Tätigkeit in einem dieser Bereiche oder konkrete Planungen.
Die Erfüllung aller Kriterien ist zwingend. Die Kriterien 3, 4, 6 und 7 sind jedoch bereits erfüllt, wenn eine eigenständige erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich stattgefunden hat und weitere erfolgreich Tätigkeit erwarten lässt. Darüber hinaus gehende Aktivitäten auf diesen Feldern werden ausdrücklich nicht erwartet und können auf keinen Fall geringere Leistungen bei den Kriterien 1 und 2 ausgleichen. Bei Kriterium 2 und 5 wird eine breitere Tätigkeit erwartet. Der Fachbereich trägt jedoch Sorge dafür, dass genügend Zeit für die eigene Forschungsarbeit (Kriterium 1) zur Verfügung steht.