Hinweis zu Berufspraktischen Einsätzen
Ein zentraler Teil des Masterstudiengangs sind die berufspraktischen Einsätze im ambulanten und (teil-)stationären Bereich. Hier werden Behandlungen von Patient*innen erlebt und erlernt. Aufgrund des direkten Patient*innenkontakts bestehen für die berufsqualifizierenden Tätigkeiten in unserer Hochschulambulanz und bei unseren Kooperationskliniken Masern-Impflicht. In der Regel wird darüber hinaus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Diese Nachweise sind während des Studiums zu gegebenem Zeitpunkt einzureichen. Weitere Infos erhalten Sie zu Beginn des Studiums. Diese Nachweise stellen keine Zugangsvoraussetzung zum Studium dar, aber ohne entsprechenden Nachweise ist es nicht möglich, die Praktika zu absolvieren und damit das Studium erfolgreich zu beenden.
Wir kooperieren mit verschiedenen Kliniken im Umkreis von 40 Kilometern. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln variiert. Sie werden einer dieser Kliniken im Vorfeld zugewiesen. Dabei haben Sie die Möglichkeit Prioritäten für die Wahl der Klinik und des Zeitraums anzugeben. Beides wird bei der Vergabe berücksichtigt, jedoch können die Plätze nur nach Verfügbarkeit vergeben werden. Sollte die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigen, ist damit zu rechnen, dass Sie einer nicht priorisierten Klinik zugelost werden. Dies kann für Sie – abhängig von Ihrem Wohnort – unter Umständen mit längeren Fahrzeiten verbunden sein. Jedoch erfordert das Studium Ihre Bereitschaft, die BQT-III in einer dieser Kliniken zu absolvieren.
Notwendigkeitsbescheinigung